Die „Landeskommission Jugendhilfe“ informiert - Info Nr. 10
Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII im Rahmen von Jugendhilfeleistungen, die unter den Anwendungsbereich von § 78 a SGB VIII (Rahmenverträge I und II) fallen