Der nachstehende Rahmenvertrag II und die meisten Anlagen hierzu wurden bereits im Juni 2006 von der Landeskommission Jugendhilfe Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mit dem Beschluss der Landeskommission vom Dezember 2007 zu den letzten Anlagen des Rahmenvertrages II ist dieser nunmehr fertig gestellt.
Regelungsgegenstände dieses Rahmenvertrages sind: