Innerhalb der Rahmenbedingungen der freien Wohlfahrtspflege vollzieht sich ein grundlegender Wandel. Die Entwicklung der spezialgesetzlich geregelten Finanzierungsstrukturen im SGB XI (Pflegeversicherung), SGB XII (Sozialhilfe) und SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) orientieren sich an der Logik der Leistungsfinanzierung. Die Weichen für die Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip hin zum Leistungsvertrag und damit der Steuerung über Budgets sind gestellt. Die Verhandlungen zwischen den Finanzierungsträgern werden zukünftig geprägt von dem Spannungsverhältnis zwischen hohem festgelegten Leistungsumfang und -qualität bei administrativ begrenzten Entgelten.
Vor diesem Hintergrund bietet der Paritätische Mitgliedsorganisationen der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe individuelle Beratung und Vertretung bei Entgeltverhandlungen.
SGB XI (Pflegeversicherung)
Ansprechpartnerin: Steffi Kirchhöfer
SGB XII (Sozialhilfe)
Ansprechpartner: Uwe Laschet
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Ansprechpartnerin: Khai Hoan Augustat